Bundeszentralamt für Steuern

Früher hieß das Bundeszentralamt für Steuern noch “Bundesamt für Finanzen”, gegründet im Jahr 1971. 35 Jahre später, also im Jahr 2006, wurde das Bundesamt für Finanzen aufgelöst und in drei Ämter aufgeteilt: das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT), das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und eben das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Der Name hat sich geändert, aber viele Dinge sind gleich geblieben. Zum Beispiel ist das Bundeszentralamt für Steuern nach wie vor direkt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) unterstellt. Das bedeutet, salopp formuliert, dass das Finanzministerium dem BZSt sagt, was wie gemacht werden muss. Das gilt natürlich nur für die Aufgabenbereiche, für die das BZSt auch zuständig ist.

Zum Aufgabenspektrum des BZSt gehören zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug, wie etwa die Verwaltung von einem Teil der Bundessteuern. Hierzu zählen die Versicherungssteuer oder der Feuerschutzsteuer. Auch die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens ist dem BZSt übertragen.

Darüber hinaus beteiligt sich das BZSt an der steuerlichen Betriebsprüfung von Großunternehmen – das bedeutet, Mitarbeiter des BZSt gehen in Firmen und prüfen die Bilanzen.

Eine weitere Aufgabe des BZSt ist es, die Zusammenarbeit mit Finanzämtern und Zollbehörden zu pflegen. Auch achtet das BZSt darauf, dass die Familienkassen die Vorschriften zum Kindergeld einhalten.

Desweiteren gehören die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen sowie die Sammlung, Auswertung und Weitergabe der Daten über Kapitalerträge, für die aufgrund eines Freistellungsauftrags kein Steuerabzug vorgenommen wurde, zu den Aufgaben des BZSt.