Gute Prozesse sparen Geld!
Auch Menschen, die die gleiche Sprache sprechen, sprechen nicht immer die gleiche Sprache.
So geht es! Beratung von Unternehmern
Der Beratungsprozess ist durch stets wiederkehrende Elemente gekennzeichnet. Einer Situationsanalyse (IST-Aufnahme) schließt sich die Zielformulierung (SOLL-Zustand) für das Beratungsprojekt an. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kalkulation des voraussichtlichen Beratungsaufwands möglich. Es folgen die Konzeptentwicklung, die Konzeptpräsentationen, die Mithilfe bei der Umsetzung (Implementierung) sowie ein Überprüfung der Maßnahmen (d.h. eine ständige Überprüfung, ob und inwieweit das gewünschte Ziel schon erreicht wurde). Der Beratungsprozess erfordert zwingend die des Kunden (der Projektchampion).
- Unabhängigkeit von Dritten, insbesondere, wenn Entscheidungen über Lieferanten oder andere Marktpartner des Klienten anstehen.
- Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.
- Kompetenz: Beraten wird nur in Feldern, in welchen nachweislich Kompetenz vorliegen.
- Vertraulichkeit: Keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte.
So nicht! Arbeitsweise der sog. “Unternehmensberater”
Gerade im Rahmen der Globalisierungskritik ist die Tätigkeit von Unternehmensberatern ein klassisches Beispiel für einen Mangel an nachhaltiger Entwicklung. Ursache für den Mangel ist unter anderem, dass die Unternehmensberatung keine der potenziell negativen Folgen im betroffenen Unternehmen trägt und es somit keine Ergebnisverantwortung für die Berater gibt.
In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die vom Unternehmensberater eingebrachte Expertise lediglich eine Zusammenfassung und Präsentation bereits vorhandener interner Änderungsvorschläge ist. Zusätzlich nimmt häufig die Führung eines Unternehmens die Änderungsvorschläge einer Unternehmensberatung als Vorwand, um unpopuläre Ideen umzusetzen und dabei von der eigenen Verantwortung abzulenken.
Dieses Verantwortungs-Outsourcing ist für beide Parteien sehr lukrativ: Die Firmenleitung entziehe sich gegen Zahlung der ureigenen Aufgabe der unternehmerischen Entscheidungsfindung, die Beratungsfirma wird großzügig für die Übernahme einer Verantwortung entlohnt, für die sie nie zur Rechenschaft gezogen werden kann. Neben der Haftung fehlen auch objektiv nachvollziehbare Qualitätsnachweise für die Beratungsleistung.
Schließlich werden die Ergebnisse der Beratung weder kokretisiert, noch werden die entsprechenden Expertisen offen publiziert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bei fehlendem Erfolg einer Maßnahme die Unternehmensberatung “keine Schuld trifft.”. Denn bei der Umsetzung bleibt das beratene Unternehmen auf sich allein gestellt. Funktioniert die Maßnahme nicht wie gewünscht, so hat das Unternehmen die Vorschläge eben “nicht richtig umgesetzt”.
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