Höheres Kindergeld ab Juli 2019

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 das sog. Familienentlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht zum einen eine Erhöhung des Kindergelds ab Juli 2019 vor und enthält zum anderen steuerliche Entlastungen beim Steuersatz und Steuertarif für alle Steuerpflichtigen.

Die wesentlichen Neuregelungen:

  • Das Kindergeld wird ab dem 01.07.2019 um 10 EUR pro Monat und Kind erhöht. Es beträgt dann 204 EUR für das erste und zweite Kind, 210 EUR für das dritte Kind und 235 EUR ab dem vierten Kind.

  • Derzeit beträgt das Kindergeld 194 EUR für das erste und zweite Kind, 200 EUR für das dritte Kind und 225 EUR für jedes weitere Kind.

  • Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht – und zwar von bislang 2.394 EUR je Elternteil um 96 EUR auf 2.490 EUR je Elternteil ab 2019 und schließlich um weitere 96 EUR auf 2.586 EUR je Elternteil ab 2020.

Hinweis: Pro Kind beträgt damit die Erhöhung jährlich 192 EUR, da jeder Elternteil den um 96 EUR höheren Kinderfreibetrag erhält. Bei einem höheren Einkommen wirkt sich der Kinderfreibetrag günstiger aus als das Kindergeld.
  • Der Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht besteuert wird, wird von derzeit 9.000 EUR auf 9.168 EUR im Jahr 2019 und auf 9.408 EUR im Jahr 2020 angehoben.

  • Außerdem wird die Progression gemindert, indem die Eckwerte der Steuertabelle, bei denen sich der Steuersatz erhöht, entsprechend der Inflationsrate um 1,84% für 2019 und um 1,95% für 2020 erhöht werden.

  • Diese Verschiebung der Eckwerte dient der Bekämpfung der sog. kalten Progression, bei der sich der Steuersatz bereits durch eine inflationsbedingte Gehaltserhöhung erhöht und die Gehaltserhöhung durch den höheren Steuersatz zum Teil aufgefressen wird.

  • Der im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen maßgebliche Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Angehörige wird von derzeit 9.000 EUR auf 9.168 EUR ab dem Jahr 2019 und auf 9.408 EUR ab 2020 angehoben. Die Höchstbeträge entsprechen den jeweiligen Grundfreibeträgen in den Jahren 2019 und 2020.

Hinweise: Das Gesetz muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, was als sicher gilt. Nach der Unterzeichnung wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann zum 01.01.2019 in Kraft, sofern bei einzelnen Änderungen kein anderer Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgesehen ist.

 

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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