Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem inoffiziellen Schreiben an den Verband der Automobilindustrie e.V. zur Neuregelung der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen (Elektrofahrzeugen) geäußert. Danach wird der neue steuerliche Vorteil nicht gewährt, wenn der Dienstwagen bereits vor dem 01.01.2019 an irgendeinen Arbeitnehmer schon einmal als Dienstwagen überlassen worden ist.