Buchführung im Kfz-Handel
Herausforderung
Für die Buchführung im Kfz-Handel gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie auch für alle anderen Unternehmer auch. So müssen alle Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) angewendet werden. Jedoch bewegt sich der durchschnittliche Kfz-Händler in Bereichen, bei denen das einzelne verkaufte Stück einen hohen Preis hat und zusätzlich mit privaten und unternehmerischen Geschäftspartnern gehandelt wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Einkäufe und Verkäufe häufig über die Landesgrenze (EU oder Drittland) erfolgen. Für den Kfz-Händler bedeutet das einen hohen Aufwand für den Belegnachweis für die ordnungsmäßige Be- und Verarbeitung solcher Vorgänge.
Besondere Herausforderung im Kfz-Handel ist die Besteuerung von Einkauf und Verkauf von Fahrzeugen. Das hat mehrere Gründe:
- Einkauf von Unternehmen oder Privatpersonen
- Verkauf von Unternehmen oder Privatpersonen
- Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung § 25a UStG
- Einkauf oder Verkauf aus EU-Staaten (Innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Einkauf oder Verkauf bei Drittland (Einfuhr und Ausfuhr)
Einkauf und Verkauf
Bei dem Einkauf und Verkauf ist im Kfz-Handel große Sorgfalt geboten. Füdr die weitere steuerliche Behandlung eines PKW ist die Herkunft entscheidend. Dabei ist einerseits zu unterscheiden ob ein PKW im von einer Privatperson oder Unternehmer angekauft wurde. Andererseits ist auch das Herkunftsland (Inland, übriges Gemeinschaftsgebiet oder Drittland) zu berücksichtigen.
Besondere Aufzeichnungspflichten erfordert die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Diese Besteuerungsform darf ein Kfz-Händler als sog. Wiederverkäufer anwenden.
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine besondere Besteuerungsform. Im Gegensatz zu der im allgemein anzuwendenden Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug muss, hier der Unternehmer nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden. Im Regelfall handelt es sich um Gegenstände aus dem Privatbereich, die bereits einmal beim erstmaligen Kauf umsatzbesteuert wurden.
Welche Sachkonten werden benötigt?
SKR 03 / SKR 04 | Kontobschriftung |
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1000/1600 | Kasse |
1200/1800 | Bank |
1400/1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19% |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19% |
3000/5000 | Einkauf Gebrauchtwagen (ggf. Trennung in verschiedene Typen) |
3030/5130 | Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19% Vorsteuer |
3200/5200 | Wareneinkauf gebrauchte Spielwaren |
8000/4000 | Warenverkauf gebrauchter Spielwaren |
8191/4136 | Umsatzerlöse nach §§ 25 und 25a UStG (19% USt) |
8193/4138 | Umsatzerlöse nach §§ 25 und 25a UStG (ohne Steuer) |
8400/4400 | Erlöse 19% USt |