Allgemeines zu Werbungskosten

Ihre Ausgaben für Maßnahmen, die das Ansehen des Unternehmens fördern sind Werbungskosten. In der Regel wenden Sie Geld auf, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Auch die Verbesserung der Sichtbarkeit ihres Unternehmens gehört zu den Werbungskosten. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Werbematerial, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Fernseh-, Rundfunk- und Kinowerbung usw. Diese Aufwendungen werden auf das Konto SKR03 4600 »Werbekosten« gebucht.

Wenn Sie sogenannte »Werbegeschenke« wie beispielsweise Kugelschreiber oder Kalender als Werbung sieht es anders aus. Dann benutzen Sie das Konto SKR03 4605 »Streuartikel«. Diese Aufwendungen müssen aus steuerlichen Gründen einzeln und getrennt von den anderen Werbungskosten erfasst werden müssen.

Haben Sie eine vollständige Rechung, ist der abziehbare Vorsteuerbetrag erfolgt auf dem Konto SKR03 1576 »Abziehbare Vorsteuer« zu erfassen.

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