Anwendung der AfA-Tabelle
Ein Unternehmer hat einen Anspruch auf die Abschreibungshöhe, die sich aus den amtlichen AfA-Tabellen ergibt, d.h. aus den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Tabellen für die Absetzungen für Abnutzung (AfA). Die Finanzämter dürfen hiervon grundsätzlich nicht abweichen.
Hintergrund: Die AfA richtet sich nach der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren beträgt die jährliche AfA also 20%. Die Finanzverwaltung hat zahlreiche AfA-Tabellen veröffentlicht, aus denen sich für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern die jeweilige Nutzungsdauer und damit auch der AfA-Satz ergeben. So ergibt sich z.B. nach der amtlichen AfA-Tabelle eine jährliche AfA von 6% für Lagerhallen in Leichtbauweise, wenn die Lagerhalle von einem Landwirt genutzt wird.
Streitfall: Ein Landwirt nahm auf eine Kartoffelhalle, die in Leichtbauweise errichtet worden war, entsprechend der amtlichen AfA-Tabelle eine jährliche AfA von 6% auf die Herstellungskosten vor. Das Finanzamt erkannte lediglich eine AfA von 3% an und stützte sich auf das Gutachten eines Bausachverständigen des Finanzamts, wonach die Kartoffelhalle tatsächlich eine Nutzungsdauer von 34 Jahren habe.
Entscheidung:
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 09.07.2014 statt und erkannte eine AfA von 6% an:
- Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf den AfA-Satz, der sich aus der amtlichen AfA-Tabelle ergibt. Die amtlichen AfA-Tabellen berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts und beanspruchen deshalb die Vermutung der Richtigkeit für sich. Zudem dienen sie der Verwaltungsvereinfachung und sollen für eine gleichmäßige Anwendung sorgen.
- Für den Steuerpflichtigen stellen die amtlichen AfA-Tabellen ein Angebot zur Übernahme des AfA-Satzes dar; dieses kann der Steuerpflichtige – wie im Streitfall – annehmen, muss es aber nicht.
- Da die amtlichen AfA-Tabellen für Lagerhallen in Leichtbauweise eine AfA von 6% vorsehen, konnte der Landwirt diesen AfA-Satz in Anspruch nehmen.
Paragraphen im Urteil:
- § 7 Abs.4 Satz 2 EStG (Abschreibung)