Die Oberfinanzdirektion hat sich zur Frage geäußert, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (Betriebsausgabenabzug) im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr.4 EStG zuzuordnen sind (OFD Frankfurt/Main vom 30.06.2016).