Golfturniere: Kein Betriebsausgabenabzug
Die Oberfinanzdirektion hat sich zur Frage geäußert, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (Betriebsausgabenabzug) im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr.4 EStG zuzuordnen sind (OFD Frankfurt/Main vom 30.06.2016).
Hierzu vertreten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung:
- Bei Aufwendungen der Automobilvertragshändler für die Veranstaltung von Golfturnieren ist das Abzugsverbot des § 4 Absatz 5 S. 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen.
- In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde eine Golf-Turnierserie im Amateurbereich durchgeführt. Die Automobilvertragshändler traten bei den Turnieren als Veranstalter auf. Sie übernahmen die Kosten für die Platzbuchung, Platzgebühr, Bewirtung sowie für kleinere Sachgeschenke. Zudem waren die Vertragshändler verantwortlich für die Auswahl und Einladung der Teilnehmer.