Golfturniere: Kein Betriebsausgabenabzug

Golfturniere: Kein Betriebsausgabenabzug

Die Oberfinanzdirektion hat sich zur Frage geäußert, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (Betriebsausgabenabzug) im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr.4 EStG zuzuordnen sind (OFD Frankfurt/Main vom 30.06.2016).

Hierzu vertreten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung:

  • Bei Aufwendungen der Automobilvertragshändler für die Veranstaltung von Golfturnieren ist das Abzugsverbot des § 4 Absatz 5 S. 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen.
  • In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde eine Golf-Turnierserie im Amateurbereich durchgeführt. Die Automobilvertragshändler traten bei den Turnieren als Veranstalter auf. Sie übernahmen die Kosten für die Platzbuchung, Platzgebühr, Bewirtung sowie für kleinere Sachgeschenke. Zudem waren die Vertragshändler verantwortlich für die Auswahl und Einladung der Teilnehmer.
Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

Comments are closed.

Karsten Beister hat 4,86 von 5 Sternen 222 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Diese Seite verwendet Cookies sowie Google Analytics. Wählen Sie "Ablehnen" oder "Zustimmen", um Analytics zuzustimmen oder dieses abzulehnen. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz und im Impressum.