Kleinbetragsrechnungen ab 01.01.2017
Das BMF hat die Grenze für Rechnungen über Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV erhöht ().
Hierzu führte das BMF weiter aus:
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Durch Artikel 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 EUR auf 250 EUR erhöht worden. Die Änderung ist nach Artikel 9 Abs. 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum in Kraft getreten.
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Im UStAE wird in den Abschnitten 14.6 Abs. 1 S. 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nr. 1 die Angabe „150 EUR“ jeweils durch die Angabe „250 EUR“ ersetzt.
Hinweis: Die Änderungen sind auf alle ab ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.