Am 20.11.2018 wurde für den Mindestlohn die „Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist es nun offiziell: Ab dem 01.01.2019 gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 EUR brutto und ab dem 01.01.2020 von 9,35 EUR brutto je Zeitstunde..