Mindestlohn steigt
Am 20.11.2018 wurde für den Mindestlohn die „Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist es nun offiziell: Ab dem 01.01.2019 gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 EUR brutto und ab dem 01.01.2020 von 9,35 EUR brutto je Zeitstunde..
Gesetze im Urteil
- § 1 MiLoG
- Mindestlohn
- § 2 MiLoG
- Fälligkeit des Mindestlohnes
- § 11 MiLoG
- Rechtsverordnung
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