Mindestlohn steigt

Am 20.11.2018 wurde für den Mindestlohn die „Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist es nun offiziell: Ab dem 01.01.2019 gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 EUR brutto und ab dem 01.01.2020 von 9,35 EUR brutto je Zeitstunde..

Gesetze im Urteil

§ 1 MiLoG
Mindestlohn
§ 2 MiLoG
Fälligkeit des Mindestlohnes
§ 11 MiLoG
Rechtsverordnung

 

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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