Fördermittel
Wer Förderkredite oder Fördermittel erhalten möchte, muss wissen, dass der Staat nichts verschenkt. Als Antragsteller müssen Sie daher oft bis ins kleinste Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist unabdingbar. Beispielsweise sollten Sie als Gründer einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine genaue Beschreibung des Vorhabens mit Planwerten und Renditeerwartungen vorlegen können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht übrigens grundsätzlich nicht. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Berater oder der bewilligenden Stelle, etwa der KfW-Mittelstandsbank, auch wenn der eigentliche Antrag am Ende über die Hausbank abgewickelt wird.
Angaben zu den Zinssätzen: Das Mandanten-Merkblatt ist auf dem Stand vom 30.09.2018. Die tatsächliche Zinshöhe hängt vor allem von der Bonitätseinstufung ab. Daher sollten Unternehmen in Abstimmung mit der Bank immer auch prüfen, wie sie ihr Rating verbessern können.
I. Wichtige Förderprogramme für Selbständige und kleine Unternehmen
Der Markt für Fördergelder, Förderkredite und Subventionen ist sehr groß und heterogen: Es gibt z.B. Angebote der EU, der Bundesrepublik, der Bundesländer, einzelner Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind möglich. Im Folgenden werden daher ausgewählte gängige Fördermöglichkeiten dargestellt, die vor allem für Selbständige und kleine Betriebe in Betracht kommen. Die Praxis zeigt, dass es aufgrund des relativ geringen Aufwands für kleine Unternehmen günstig ist, sich auf die Angebote des Bundes bzw. der KfW-Bank zu konzentrieren.
1. Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird Arbeitslosen gezahlt, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten. Der Zuschuss muss vom Empfänger nicht zurückgezahlt werden.
Der Gründungszuschuss kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
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Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und es liegt ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen vor.
Wichtig: Ein direkter „Übergang“ von einer nicht abhängigen Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sein. Für die Arbeitsagentur hat die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Vorrang. Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, erhalten für die Dauer einer drei-monatigen Karenzzeit keine Förderung.
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Der Antragsteller weist die zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten nach. Bei „begründeten Zweifeln“ kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
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Der Antragsteller legt eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor, etwa von einer Kammer, einem Verband, einer Bank oder einem Berater.
Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen gezahlt: Zunächst erhält man 6 Monate lang einen Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes ausrichtet, zuzüglich monatlich 300 EUR für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der 6 Monate kann für weitere 9 Monate ein Betrag in Höhe von je 300 EUR gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit sowie hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, d.h. die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich.
2. ERP-Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen gezahlt, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel im Inland gewährt, etwa für den Kauf von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch die Erstausstattung, die langfristig notwendige Aufstockung des Material- oder Warenlagers sowie der Kauf von Betriebsmitteln sind förderfähig.
Finanzinvestitionen, ebenso wie Sanierungsfälle, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Firmen, deren Tätigkeiten der COSME-Garantie (u.a. Waffenproduktion, Tabak, Spirituosen), nicht entsprechen, werden nicht gefördert.
Der Förderbetrag beläuft sich auf einen Betrag von maximal 100.000 EUR. Der Betriebsmittelanteil darf höchstens 30.000 EUR betragen. Wird beim ersten Antrag nicht der gesamte Betrag benötigt, ist ein zweiter Antrag möglich, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Gefördert werden auch erneute Gründungen, soweit aus vorherigen Tätigkeiten keine Verbindlichkeiten mehr bestehen. Es ist kein Eigenkapital notwendig.
Wichtig: Gründen mehrere Personen im Team, kann für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen. Gefördert werden auch Nebenerwerbsgründungen, wenn diese mittelfristig zum Haupterwerb führen sollen.
Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt 5 oder 10 Jahre, mit jeweils 1 bzw. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich.
Die Auszahlung beträgt 100%.
Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kredit kann innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Die Zinshöhe (jeweils effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten, derzeit ab 1,97%. Der Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit.
Das Förderprogramm ERP-Gründerkredit – StartGeld ist für die bearbeitende (Haus-)Bank zu 80% haftungsbefreit. Daher sind i.d.R. nur in geringem Umfang Sicherheiten zu stellen.
PRAXISHINWEIS
Der Anträge sind stets vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummer ist die 067. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich, wohl aber mit dem Gründercoaching Deutschland.
3. ERP-Gründerkredit – Universell
Im Unterschied zum ERP-Gründerkredit – StartGeld werden im ERP-Gründerkredit – Universell Freiberufler, KMU und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, 50 Mio. EUR Jahresumsatz und 43 Mio. EUR Bilanzsumme gefördert. Außerdem werden bei Auslandsaktivitäten die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Freiberufler und Unternehmen dürfen höchstens 5 Jahre am Markt aktiv sein. Es gelten die gleichen Ausschlüsse wie beim StartGeld.
Der Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 25 Mio. EUR je Vorhaben. Die Laufzeiten betragen für Betriebsmittel bis 5, für Investitionen 5, 10 oder 20 Jahre, wobei 1, 2 bzw. 3 Jahre tilgungsfrei sind. Die Mindestlaufzeiten betragen 2 Jahre.
Die Zinshöhe (effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten; die Bonität des Kunden wird berücksichtigt. Der Zinssatz ist für 10 Jahre fest, danach gelten die jeweils aktuellen Zinssätze, derzeit ab 1,01%.
Es müssen bankübliche Sicherheiten in Rücksprache mit der Hausbank gestellt werden. Eine Haftungsfreistellung der Bank für Investitionsfinanzierungen ist bis 50% möglich. Die Tilgung erfolgt monatlich.
Die Auszahlung beträgt 100% vorzeitige Rückzahlungen sind möglich; es muss aber eine Entschädigung gezahlt werden. Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Eine Kombination mit anderen KfW-Krediten außer dem StartGeld und anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen ist möglich. Programmnummern: 073-076.
4. KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Freiberufler und mittelständische Betriebe aller Größen im In- und Ausland, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind. Größere mittelständische Betriebe werden gefördert, wenn der Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Eine Unterschreitung der 5-Jahres-Frist ist ausnahmsweise möglich, wenn eine Förderung im ERP-Gründerkredit – Universell nicht in Betracht kommt. Privatpersonen werden nur gefördert, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Die Kredite werden im Kern für Investitionen und Betriebsmittel gewährt, außerdem für Betriebsübernahmen oder für den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Messe und Warenlagerfinanzierung sowie für Beratungsdienstleistungen. Bei vermieteten Immobilien, Leasing und Auslandsvorhaben gelten Besonderheiten. Auch Auslandsfinanzierungen werden gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen, Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50% am Antragsteller beteiligt sind.
Der Förderbetrag für den Fremdkapitalanteil beläuft sich auf maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben; es kann bis zu 100% der beantragten Summe finanziert werden.
Bei der Laufzeit gibt es verschiedene Varianten von 2 bis 20 Jahren. Je nach Laufzeit sind 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei. Tilgungen erfolgen pro Quartal; bei zwei Jahren Laufzeit endfällig.
Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Der Zinssatz (effektiv) richtet sich nach der Bonität des Unternehmens, den Sicherheiten und der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Welche Sicherheiten gestellt werden sollen, muss mit der Hausbank vereinbart werden. Die Zinssätze beginnen bei 1,00%.
Die Auszahlung erfolgt zu 100%.
Bei Investitionsfinanzierung ist eine Haftungsfreistellung von 50% möglich, KMU können auch bei der Betriebsmittelfinanzierung zu 50% freigestellt werden.
PRAXISHINWEIS
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummern sind 037 und 047. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen, nicht haftungsfreigestellten, Förderkrediten der KfW ist möglich.
5. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Mit dem Förderprogramm haben KMU die Möglichkeit, die Digitalisierung von Produkten oder Prozessen leichter zu realisieren. Auch Investitionsvorhaben, bei denen Produkte oder Leistungen neu entwickelt oder substanziell verbessert werden, können gefördert werden.
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von nicht mehr als 500 Mio. EUR und Selbständige, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Kriterien für die Förderung sind u.a. die Entwicklung neuer oder substanziell verbesserter Produkte oder Verfahren sowie beim Innovationskredit z.B. ein Wachstum von mehr als 20% in den letzten drei Jahren. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von 25.000 EUR bis 5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Zinssätze richten sich nach der Situation des Antragstellers und beginnen aktuell bei 1,00%. Es werden 100% des Kredites ausgezahlt; die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Es ist keine vorzeitige Tilgung möglich. Die Bank kann zu 70% von der Haftung befreit werden. Programmnummern: 380, 390, 391.
II. Beratungskostenzuschüsse
Auch für die Unterstützung von Firmen bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen gibt es zahlreiche Förderprogramme (s. Kap. III). Dabei übernehmen verschiedene Anbieter einen Teil der Kosten für die Beratungen. Das Besondere: Die Zuschüsse müssen vom Unternehmer in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
III. Ausgewählte Förderprogramme im Überblick
Name | Inhalt |
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Gründungszuschuss | Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Der Zuschuss wird 6 Monate in Höhe des zuletzt erhaltenen ALG I plus 300 EUR zur sozialen Absicherung gezahlt. In den folgenden 9 Monaten kann außerdem die Sozialkomponente ausgezahlt werden, wenn der Firmenstart erfolgt ist. Es muss ein Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld bestehen. Ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht nicht! Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich. |
ERP-Gründerkredit – Startgeld | Fördergeld für Gründer, Freiberufler, Kleinunternehmen, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Die KfW Bank übernimmt bis zu 80% des Risikos für einen Bankkredit in Höhe von max. 100.000 EUR. Laufzeiten: 5 oder 10 Jahre mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1 oder 2 Jahren. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich (gegen Vorfälligkeitsentschädigung). Programmnr. 067. |
ERP-Gründerkredit – Universell | Fördergelder für Gründer, Freiberufler und KMU, die noch nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Der Förderbetrag beträgt bis zu 25 Mio. EUR je Vorhaben. Die Laufzeiten betragen 5, 10 und 20 Jahre mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren. Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Für Investitionsfinanzierungen ist eine Haftungsfreistellung der Bank bis 50% möglich. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich; es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Programmnr. 073/074/075/076. |
KfW-Unternehmerkredit | Für Freiberufler und KMU, die mind. 5 Jahre am Markt aktiv sind. Natürliche Personen nur, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Förderung von in- und ausländische Vorhaben. Förderhöhe max. 25 Mio. EUR je Vorhaben, Laufzeiten 2, 5, 10 und 20 Jahre. Zinsen sind für die ersten 10 Jahre fest. Eine vorzeitige Rückzahlung gegen Entschädigung ist möglich, bankübliche Sicherheiten, Haftungsfreistellung der Bank zu 50% möglich. Programmnr. 037/047. |
ERP-Kapital für Gründung | Gründer mit weniger als 3 Jahren Selbständigkeit und Firmenchefs kleiner Unternehmen erhalten Nachrangdarlehen von maximal 500.000 EUR über 15 Jahre. Voraussetzung ist, dass sie sich mit 15% (alte BL) bzw. 10% (neue BL und Berlin) an den förderfähigen Kosten beteiligen. Rückzahlungsbeginn nach 7 Jahren. Auszahlung: 100%. Zinssatz aktuell ab 0,40%, unabh. von Sicherheiten und Risikobewertung. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Programmnr. 058. |
Mikrokredite/Mikrodarlehen | Gründer und kleine Unternehmen können zwischen 1.000 EUR und 25.000 EUR Mikrokredite beantragen. Erstkredite dürfen nicht höher als 10.000 EUR ausfallen. Laufzeit bis 4 Jahre. Monatl. Tilgungen oder endfällig, kostenlose Sondertilgungen jederzeit möglich. Haftung durch den Kreditnehmer, bankübliche Sicherheiten, bevorzugt Bürgen aus dem privaten Umfeld. Zinsen aktuell etwa 7,9% effektiv zzgl. 100 EUR Gebühr pro Kredit, keine weiteren Kosten. Mehr z.B.: www.mein-mikrokredit.de |
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit | Programm speziell zur Förderung innovativer Unternehmen und Selbständiger, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Es werden z.B. Projekte zur Digitalisierung von Verfahren oder Entwicklung von Produktneuheiten gefördert. Beim Innovationskredit müssen Unternehmen in den letzten 3 Jahren ein Wachstum von mehr als 20% bei Umsatz oder Mitarbeiterzahl vorweisen. Die Zinssätze beginnen derzeit bei 1%, die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Auszahlung beläuft sich auf 100%. Programmnr. 380, 390, 391. Mehr u.a. unter http://go.nwb.de/h6q4h. |
Ausgewählte Beratungskostenzuschüsse | |
BAFA | Unter der Bezeichnung „Förderung unternehmerischen Know-hows“ hat das BMWi mehrere Programme, wie das Gründer-Coaching Deutschland oder die Turn Around Beratung, Anfang 2016 zusammengefasst. Abgewickelt wird das Verfahren vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsberechtigt sind wie bisher KMU und Freiberufler, die die Voraussetzungen der EU erfüllen. Die Überprüfung der Voraussetzungen kann z.B. unter http://go.nwb.de/ezd8z erfolgen. Die Förderbeträge liegen je nach Programm, Bundesländern und Bedingungen der Unternehmen (junge Unternehmen – ehemals Gründercoaching Deutschland –, Bestandsunternehmen ab Beginn des 3. Geschäftsjahres oder Unternehmen in Schwierigkeiten – ehemals Turn Around Beratung) ab rund 2.000 EUR. |
Unternehmenswert Mensch | Zielgruppe sind KMU mit Sitz in Deutschland, die mehr als 2 Jahre am Markt aktiv sind und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter haben. Der Umsatz darf 50 Mio. EUR nicht überschreiten, die Bilanzsumme muss unter 43 Mio. EUR liegen und der Betrieb darf nicht mehr als 249 Mitarbeiter haben. Unterstützt werden vor allem Beratungen, die das Ziel haben, Verbesserungen im personellen Bereich zu realisieren. Die Förderbeträge belaufen sich auf maximal 1.000 EUR für höchstens 10 Tage. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten i.d.R. höhere Zuschüsse. Die Erstberatung ist kostenlos. Es gibt Unterschiede je nach Bundesland. Die Finanzierung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Kontaktmöglichkeiten: http://go.nwb.de/tvxv6, http://go.nwb.de/97sgn, E-Mail: unternehmenswert-mensch@bmas-bunde.de. Die Laufzeit des Programms wurde bis 2019 verlängert. |
Unternehmenswert: Mensch plus | Programm zur gezielten Förderung von KMU, um die digitale Transformation zu gestalten. Es werden Beratungen unterstützt, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse im Zusammenhang mit der digitalen Veränderung fördern. Gefördert werden maximal 12 Beratertage; die Förderquote beträgt maximal 80%. Das Programm läuft zunächst bis 2020. Weitere Informationen unter http://go.nwb.de/7egol. |
Go Innovativ | Für gewerbliche Unternehmen auch aus dem Handwerk mit Standort in Deutschland, die seit mindestens 1 Jahr am Markt aktiv sind, maximal 100 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz und Bilanzsumme 20 Mio. EUR nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Innovationsberatung, die in 3 Teile untergliedert ist (bis 10 Tage Potenzialanalyse, 15 Tage Realisierungskonzept und 15 Tage Projektmanagement). Die maximalen Tageswerte unterscheiden sich je nach Stufe und reichen von 5.500 EUR bis knapp 14.000 EUR. Kontakt u.a.: Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn, Tel. 0228-3821-1267, Internet: http://go.nwb.de/yhk98. |
Zentrales Innovationsproramm Mittelstand (ZIM) | Für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die technologisch innovative Produkte und Verfahren entwickeln und die die KMU-Schwellenwerte der EU erfüllen. KMU sollen außerdem bei ihrer Internationalisierung unterstützt werden. Es werden Einzel- und Kooperationsprojekte gefördert, z.B. F&E-Projekte, Leistungen zur Einführung der Ergebnisse am Markt oder Projekte, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden zwischen 25% und 55% als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Fördersummen betragen bis 380.000 EUR je Projekt bei Unternehmen bzw. bis 190.000 EUR für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt. Mehr: www.zim-bmwi.de oder http://go.nwb.de/qecbj. Die Regelung wurde Anfang 2018 erweitert, u.a. ist ein leichterer Zugang zu internationalen Kooperationen möglich. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/6t1fi und http://go.nwb.de/agosh. |
Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk | Das BMWi fördert den Erhalt und den Ausbau des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes der Handwerksorganisationen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Stelleninhaber des Netzwerks mit drei neuen Modulen: 1) Betriebsberatungsstellen zur Beratung von Betrieben und Gründern zur Unternehmensführung und strategischen Weiterführung, 2) Beauftragte für Innovationen und Technologie zur Förderung der Innovationsbereitschaft und 3) gewerbespezifische Informationstransferstellen zur technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung. Handwerkern stehen kostenfreie und neutrale Angebote zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind KMU und natürliche Personen vor Gründung oder Übernahme mit Sitz in Deutschland. Es werden Zuschüsse bis 30.000 EUR gezahlt. Je Stelleninhaber kann zudem ein Weiterbildungszuschuss von 100 EUR pro Jahr gewährt werden. Das Programm läuft voraussichtlich bis März 2022. Mehr Infos z.B. bei den HWK, Fachverbänden oder unter http://go.nwb.de/hnai3. |
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