Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat eine Ergänzung zum BMF-Schreiben v. 18.01.2016 (BStBl I S. 85) bezüglich der Einzelfragen zur Abgeltungsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 17.01.2019 – IV C 1 – S 2252/08/10004 :023).
Das Schreiben geht nun auf folgende Punkte der Abgeltungssteuer ein:
I. Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Laufende Erträge (§ 20 Absatz 1 EStG)
- Dividenden (§ 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG)
- Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter (§ 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
- Lebensversicherungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG)
- Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG)
II. Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG) / Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Hinweise: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
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