Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das BMF hat eine Ergänzung zum BMF-Schreiben v. 18.01.2016 (BStBl I S. 85) bezüglich der Einzelfragen zur Abgeltungsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 17.01.2019 – IV C 1 – S 2252/08/10004 :023).

Das Schreiben geht nun auf folgende Punkte der Abgeltungssteuer ein:

I. Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

  1. Laufende Erträge (§ 20 Absatz 1 EStG)

II. Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG) / Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

Hinweise: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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