Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen
Rechtlicher Hintergrund
Jeder Unternehmer ist nach dem Steuer- und dem Handelsrecht verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren (Aufbewahrungssfristen). So sind u. a. Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege sowie Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union zehn Jahre aufzubewahren.
Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe (sowie Kopien hiervon) und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind sechs Jahre aufzubewahren.
Nach Ablauf der regulären Aufbewahrungsfrist sind Unterlagen insbesondere dann aufzubewahren, wenn sie für folgende Sachverhalte von Bedeutung sind:
ABC der Aufbewahrungsfristen
Im Folgenden haben wir für Sie eine alphabetische Übersicht zur Aufbewahrung verschiedener Aufzeichnungen und Belege zusammengestellt. Bei einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bedeutet dies für den Stichtag 01.01.2018, dass Unterlagen aus 2007 und früher vernichtet werden können. Bei einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren können am 01.01.2018 Unterlagen aus 2011 und früher vernichtet werden.
A | Frist | K | Frist | |
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | Kassenberichte | 10 Jahre | |
Abschlagszahlungen | 10 Jahre | Kassenbücher, -blätter | 10 Jahre | |
Abschlussbuchungsbelege | 10 Jahre | Kassenbelege | 10 Jahre | |
Abschlusskonten | 10 Jahre | Kontenpläne | 10 Jahre | |
Abschlussrechnungen | 10 Jahre | Kontenregister | 10 Jahre | |
Abschreibungsunterlagen | 10 Jahre | Kontoauszüge | 10 Jahre | |
Abtretungserklärungen nach Erledigung | 6 Jahre | Kontokorrentbücher | 10 Jahre | |
Akkreditive | 6 Jahre | Konzernabschlüsse | 10 Jahre | |
Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | Konzernlagebericht | 10 Jahre | |
An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse | 6 Jahre | Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Angebote, die zum Auftrag geführt haben | 6 Jahre | L | ||
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB) | 10 Jahre | Lageberichte (auch für Konzerne) | 10 Jahre | |
Anlageninventare | 10 Jahre | Lagerbuchführungen | 10 Jahre | |
Anlagenverzeichnis | 10 Jahre | Lieferscheine* | endet mit Erhalt/Versand der Rechnung | |
Anlagevermögensbücher und -karteien | 10 Jahre | Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Anwesenheitslisten (soweit für Lohnbuchhaltung erforderlich) | 10 Jahre | Lohnbelege | 10 Jahre | |
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung | 10 Jahre | Lohnkonten | 10 Jahre | |
Ausgangsrechnungen | 10 Jahre | Lohnlisten | 10 Jahre | |
Außendienstabrechnungen | 10 Jahre | Lohnsteuerunterlagen | 10 Jahre | |
Auszahlungsbelege | 10 Jahre | M | ||
B | Magnetbänder mit Buchfunktion | 10 Jahre | ||
Bankbelege | 10 Jahre | Mahnbescheide | 6 Jahre | |
Bankbürgschaften (nach Vertragsende) | 6 Jahre | Mahnungen | 6 Jahre | |
Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | Mietunterlagen, soweit Buchungsbelege (nach Vertragsende) | 10 Jahre | |
Belege und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) | 10 Jahre | N | ||
Belegformate | 10 Jahre | Nachkalkulationen | 10 Jahre | |
Bestandsberichtigungen | 10 Jahre | Nachnahmebelege | 10 Jahre | |
Bestandsermittlungen (Inventurunterlagen) | 10 Jahre | Nebenbücher | 10 Jahre | |
Bestandsverzeichnisse | 10 Jahre | Nutzflächenermittlungen (soweit steuerlich relevant) | 10 Jahre | |
Bestell- und Auftragsunterlagen | 6 Jahre | O | ||
Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlagen | 10 Jahre | Orderpapiere | 6 Jahre | |
Betriebskostenrechnungen | 10 Jahre | Organisationsunterlagen und -pläne (für gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschlüsse) | 10 Jahre | |
Betriebsprüfungsberichte | 6 Jahre | P | ||
Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege und steuerlich relevant) | 10 Jahre | Pachtunterlagen, soweit Buchungsbelege (nach Vertragsende) | 10 Jahre | |
Bewirtungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | Preislisten | 6 Jahre | |
Bilanzbücher | 10 Jahre | Preislisten (soweit Bewertungsunterlagen) | 10 Jahre | |
Bilanzen (Jahresbilanzen) | 10 Jahre | Preisvereinbarungen als Handelsbrief | 6 Jahre | |
Bilanzkonten | 10 Jahre | Protokolle allgemeiner Art | 6 Jahre | |
Bilanzunterlagen | 10 Jahre | Provisionsabrechnungen mit Unterlagen | 10 Jahre | |
Bruttoerlösnachweise | 6 Jahre | Prozessakten nach Abschluss des Verfahrens | 10 Jahre | |
Bruttolohnlisten | 6 Jahre | Prüfungsberichte (Abschlussprüfer) | 10 Jahre | |
Buchführungsrichtlinien (für gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschlüsse) | 10 Jahre | Prüfungsberichte (Innenrevision) | 0 Jahre | |
Buchungsanweisungen | 10 Jahre | Q | ||
Buchungsbelege | 10 Jahre | Quittungen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Bürgschaftsunterlagen (nach Vertragsende) | 6 Jahre | R | ||
D | Rechnungen | 10 Jahre | ||
Datenträger (von Handelsbüchern, Inventaren, Lageberichten, Konzernlageberichten/einschließlich der zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen/Organisationsunterlagen) | 10 Jahre | Rechnungen Nichtunternehmer (bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück) | 2 Jahre | |
Darlehensunterlagen (nach Vertragsende) | 6 Jahre | Reisekostenabrechnungen | 10 Jahre | |
Darlehensverträge (nach Vertragsende) | 6 Jahre | Rückscheine | 6 Jahre | |
Dauerauftragsunterlagen (nach Vertragsende ) | 10 Jahre | S | ||
Debitorenkonten | 10 Jahre | Sachkonten | 10 Jahre | |
Debitorenliste, soweit Bilanzunterlagen | 10 Jahre | Saldenbilanzen | 10 Jahre | |
Depotauszüge | 10 Jahre | Schadensmeldungen | 6 Jahre | |
E | Schadensunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | ||
Einfuhrunterlagen | 6 Jahre | Scheck- und Wechselunterlagen | 6 Jahre | |
Eingabebeschreibungen bei EDV-Buchführungen | 10 Jahre | Schriftwechsel | 6 Jahre | |
Eingangsrechnungen | 10 Jahre | Skontounterlagen | 10 Jahre | |
Einnahmeüberschussrechnung | 10 Jahre | Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung | 10 Jahre | |
Einzahlungsbelege | 10 Jahre | Spendenbescheinigungen | 10 Jahre | |
Eröffnungsbilanzen | 10 Jahre | Steuererklärungen/Steuerbescheide | 10 Jahre | |
F | Systemhandbücher | 10 Jahre | ||
Fahrtkostenerstattungen | 10 Jahre | T | ||
Fehlermeldungen, Fehlerkorrekturanweisungen bei EDV-Buchführung | 10 Jahre | Tätigkeitsberichte (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Finanzberichte | 6 Jahre | Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Frachtbriefe | 6 Jahre | U | ||
Freistellungsaufträge für Kapitalerträge | 6 Jahre | Übernahmebescheinigungen (Spediteur) | 6 Jahre | |
G | Überstundenlisten (soweit Lohnbelege) | 10 Jahre | ||
Gehaltsabrechnungen/Bücher (soweit Bilanzunterlagen/ Buchungsbelege) | 10 Jahre | Überweisungsbelege | 10 Jahre | |
Gehaltslisten | 10 Jahre | V | ||
Gehaltsquittungen | 10 Jahre | Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) | 10 Jahre | |
Gehaltsvorschusskonten | 10 Jahre | Verkaufsbelege | 10 Jahre | |
Geschäftsberichte | 10 Jahre | Verkaufsbücher, -journale | 10 Jahre | |
Geschäftsbriefe (außer Rechnungen oder Gutschriften) | 6 Jahre | Vermögensverzeichnis | 10 Jahre | |
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) | 10 Jahre | Vermögenswirksame Leistungen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Grundbuchauszüge | 10 Jahre | Vermögenswirksame Leistungen (Handelsbriefe) | 6 Jahre | |
Grundbücher | 10 Jahre | Versand- und Frachtunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Grundstücksverzeichnisse (soweit Inventar) | 10 Jahre | Verschiffungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Gutschriften | 10 Jahre | Versicherungspolicen (nach Ablauf der Versicherung) | 6 Jahre | |
H | Verträge | 6 Jahre | ||
Handelsbilanzen | 10 Jahre | Verträge (soweit handels-/steuerrechtlich von Bedeutung) | 10 Jahre | |
Handelsbriefe (außer einer Rechnung oder Gutschrift) | 6 Jahre | Vollmachten (Urkunden) | 6 Jahre | |
Handelsbücher | 10 Jahre | W | ||
Handelsregisterauszüge | 6 Jahre | Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) | 10 Jahre | |
Hauptversammlung (u. a. Beschlüsse) | 10 Jahre | Wareneingangs- und -ausgangsbücher | 10 Jahre | |
I | Wechsel (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | ||
Inventare als Bilanzunterlagen | 10 Jahre | Weihnachtsgratifikation (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Investitionszulageunterlagen | 6 Jahre | Werbekosten, Belege | 10 Jahre | |
J | Wertpapieraufstellungen als Bilanzunterlagen | 10 Jahre | ||
Jahresabschlüsse | 10 Jahre | Wertpapierkurse als Buchungsbelege | 10 Jahre | |
Jahresabschlusserläuterungen | 10 Jahre | Z | ||
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | Zahlungsanweisungen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre | |
Zeichnungsvollmachten | 6 Jahre | |||
Zollbelege | 10 Jahre | |||
Zugriffsregelungen bei EDV-Buchführung | 10 Jahre | |||
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel / Umstellung des Wirtschaftsjahres) | 10 Jahre |
Alle Ordnung ist für den einzelnen Freiheitsbeschränkung.
Sonderregelung für Rechnungen
Speziell im Umsatzsteuergesetz geregelt ist die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen. Danach hat ein Unternehmer eine Kopie der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder ein Dritter in dessen Namen und für dessen Rechnung ausgestellt hat, zehn Jahre lang aufzubewahren.
Private Unterlagen
Unterlagen aus dem Privatbereich, mit denen z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen belegt werden, sind nach dem Gesetz grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig. Dies gilt auch für private Kontoauszüge. Eine Ausnahme gilt für Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen (oder Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich) im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten. Hier gilt eine zweijährige Aufbewahrungsfrist. Eine weitere Ausnahme gilt für Steuerpflichtige, die aus Überschusseinkünften (z. B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500.000 EUR im Jahr erzielen. Sie müssen Unterlagen und Aufzeichnungen, die ihre Einnahmen und Werbungskosten belegen, sechs Jahre lang aufbewahren.
Form der Aufbewahrung
Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Zollbelege nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union, die im Original aufbewahrt werden müssen, können alle übrigen Unterlagen auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Hierbei sind dann u. a. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Wiedergabe oder die Daten
- mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden,
- während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
Beginn der Aufbewahrungsfrist Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in die Unterlage erfolgt ist bzw. das Inventar, die Bilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt ist. Bei Rechnungen beginnt die Aufbewahrungsfrist jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.