Die Bundesregierung hat am 21.08.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit soll von 2021 an der Solidaritätszuschlag für rund 90% der bisherigen Zahler wegfallen. Für weitere 6,5% soll der Zuschlag zumindest in Teilen wegfallen.