Die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit gemäß den Vorgaben des Mindestlohngesetzes ist nicht formgebunden und muss daher nicht auf digitalem Wege erfolgen. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/6686) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/6299) der FDP-Fraktion klar.