Gesundheitsfreibetrag
Als Arbeitgebern dürfen Sie (Vorsorge-)Leistungen für die Gesundheit (Gesundheitsfreibetrag) Ihrer Belegschaft bezahlen. Gesetzlich erlaubt sind pro Mitarbeiter bis zu 500 Euro im Kalenderjahr, die als steuerfrei Arbeitgeberleistung in Betracht kommen. Bislang verlangt die Finanzverwaltung dafür einen Nachweis, dass die Maßnahmen ein besonders qualifizierten Anbieter durchführt. Das FG Bremen lockerte diese Praxis.
Lassen Sie sich diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nicht entgehen!