Die Rentenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 von 18,7 auf 18,6%. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitrag von 24,8 auf 24,7%.
Für Minijobber sinkt der Eigenanteil von 3,7% auf 3,6%, sofern keine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt (13,6% bei Minijobs in Privathaushalten). Arbeitgeber zahlen weiterhin einen Renten-Pauschalbeitrag in Höhe von 15% (bzw. 5% bei Minijobs in Privathaushalten).