Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers Stellung genommen.
Für Minijobber sinkt der Eigenanteil von 3,7% auf 3,6%, sofern keine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt (13,6% bei Minijobs in Privathaushalten). Arbeitgeber zahlen weiterhin einen Renten-Pauschalbeitrag in Höhe von 15% (bzw. 5% bei Minijobs in Privathaushalten).