Das BMF hat sein Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, Aussetzung der Steuerfestsetzung, Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Aussetzung der Vollziehung aktualisiert (BMF, Schreiben vom 10.01.2019 – IV A 3 – S 0338/17/10007).