Anhebung der Schwelle bei GWG
Die Regierungskoalition hat sich Anfang März auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 EUR sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien oder auch Tablets bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden können.
Hinweis: Die neue Schwelle soll ab dem 01.01.2018 gelten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.