Überschusseinkünfte?

Überschusseinkünfte sind Einkünfte, die sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:

Gemeint sind hiermit die Einkünfte als Arbeitnehmer, Arbeitslohn und Gehälter. Diese Gruppe ist in der Regel NICHT verpflichtet um eine Steuererklärung abzugeben. Sie können aber auch damit die Werbekosten (Weg zur Arbeit, Arbeitsmittel Fortbildungskosten etc.) von der zahlenden Steuer absetzen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen:

Als Kapitaleinkünfte werden Erträge der Vermögensverwaltung erfasst, die Erlöse oder Entgelte für die Überlassung von Kapital darstellen. Beispiele sind:

  • Gewinnausschüttungen
  • Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen
  • Zinsen aus Hypotheken
  • Zinsen aus Sparanteilen einer Lebensversicherung
  • Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen etc.

Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden, weil sie der Abgeltungssteuer unterliegen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen etc.

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen.

  • Einnahmen aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten

  • Einnahmen aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen.

Diese Gruppe können die Werbekosten auch absetzen.

Beispiel: Eine Abschreibung auf ein Gebäude oder auf vermietete Einrichtungsgegenstände, laufende Betriebskosten, Grundsteuer, Finanzierungskosten, Hausgeld bei einer Eigentumswohnung etc.

Sonstige Einkünfte

  • Leibrenten (z.B. die gesetzliche Altersrente)

  • Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.

  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, (z.B. Einkünfte aus Renten.)

  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (z.B. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden)

  • Einkünfte aus steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften), Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge. etc.

Fazit:

Man muss seine Einkunft erfassen, damit seine Steuerart festgestellt werden kann. Meistens erzielt man zwei oder mehre Einkunftsarten. Falls man in mehreren Gruppen der sieben deutschen Einkunftsarten unterliegt, müssen in diesem Fall zwei oder mehrere Steuerarten bezahlt werden.

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