Das BMF hat sich in einem Schreiben an den Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) zur zeitlichen Anwendung der Neuregelung bei der Dienstwagenbesteuerung im Arbeitnehmerbereich geäußert (BMF, Schreiben vom 19.12.2018 – IV C 5 – S 2334/14/10002-07).