Rahmenbedingungen deiner Ausbildung Teil 1
Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland bekannt. Man bezeichnet die Form der Berufsausbildung als dual, weil sie an zwei Lernorten stattfindet. Man geht zum Ausbildungsbetrieb und zusätzlich in die Berufsschule. Der Betrieb bildet dabei vor allem betriebspraktisch, auf das jeweilige Unternehmen bezogen, aus. Parallel dazu ist die Berufsschule als Pflichtschule für die Auszubildenden zu besuchen
Duales Ausbildungssystem und Berufsbildungsgesetz
Unter der dualen Berufsausbildung versteht man die Ausbildung an den zwei Lernorten Betrieb und Berufsschule.
a) Lernort Betrieb
Nicht jeder Betrieb darf nach dem Berufsbildungsgesetz nach Wunsch ausbilden. Nur derjenige Betrieb, der sachlich für eine bestimmte Ausbildung geeignet ist und auch einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder dafür einsetzen kann, erhält die Erlaubnis zur Berufsausbildung im dualen System. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) trifft die jeweilige Entscheidung darüber.
Die Kammern bieten interessierten Angestellten Lehrgänge an, um die betriebliche Ausbildung zu fördern. Damit können die Ausbildereignungsprüfung abgeschlossen werden.
Heute dürfen im Allgemeinen nur solche Personen ausbilden, die eine Ausbildereignungsprüfung, eine Meisterprüfung oder ein entsprechendes Examen an einer Hochschule oder Berufsakademie abgelegt haben.
b) Lernort Berufsschule
Die beruflich bildenden Schulen sind dem Kultusministerium untergestellt. Deshalb können sich bei den Zielsetzungen, der Organisation, Verwaltung und Durchführung des Unterrichts in den einzelnen Bundesländern trotz einheitlicher Berufsbilder große Unterschiede zeigen.
Jedes Bundesland entwickelt in der Regel besondere Lehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht und bemüht sich, eigene Vorstellungen von Bildung und Erziehung einzubringen.
Um eine Auseinanderentwicklung möglichst zu begrenzen, haben sich die Bundesländer auf folgende Beschreibung der Aufgaben der Berufsschule als Lernort im dualen Ausbildungssystem verständigt: Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsausbildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung. Allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen.
Unser Fazit
In dem nächsten Teil erkläre ich euch den Berufsausbildungsvertrag.
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