Umsatzsteuer bei Fotokunst wird geprüft

Umsatzsteuer bei Fotokunst wird geprüft

Die Bundesregierung wird prüfen, ob die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotokunst geändert werden muss.

Durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bestehe die Möglichkeit, von einem Künstler aufgenommene Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen als Kunstgegenstände zu behandeln, deren Lieferung ermäßigt besteuert werden könne, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/8886) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8452).

In der Antwort wird zudem die umsatzsteuerliche Behandlung von Kunstgegenständen erläutert.

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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