Umsatzsteuer bei Fotokunst wird geprüft
Die Bundesregierung wird prüfen, ob die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotokunst geändert werden muss.
Durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bestehe die Möglichkeit, von einem Künstler aufgenommene Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen als Kunstgegenstände zu behandeln, deren Lieferung ermäßigt besteuert werden könne, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/8886) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8452).
In der Antwort wird zudem die umsatzsteuerliche Behandlung von Kunstgegenständen erläutert.
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