Die Hauptaufgabe der Buchhaltung besteht nach § 239 Abs. 2 HGB darin, „alle Geschäftsvorfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet zu erfassen und zu buchen.“. Die Buchungen bilden die Grundlage für die Bilanzierung und den Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres und stellt die finanzielle Lage eines Unternehmens fest. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzposten ergeben sich aus den aktiven und passiven Bestandskonten, die Gewinn- und Verlustrechnung aus den Aufwands- und Ertragskonten.
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind die Vorgaben der Buchführung gesetzlich festgeschrieben. Die Buchführung muss wahrheitsgemäß und deutlich sein und alle Posten müssen übersichtlich aufgelistet werden.
Die GoB umfasst drei Bereiche:
Belegpflicht: Eine Buchung darf nur mit Beleg erfolgen.
Organisationsgrundsätze: Alle Belege sind vollständig, unmittelbar und systematisch in fortlaufender Reihenfolge zu dokumentieren und abzulegen.
Buchungsgrundsätze: Die Buchungen müssen klar, nachprüfbar, transparent und vollständig sein. Die beigefügten Belege müssen gut lesbar sein.
Buchführungspflichtige Unternehmer sind neben der Pflicht alle Geschäftsvorfälle zu erfassen, noch verpflichtet weitere Bücher zu führen. Es wird zwischen drei Bücherarten unterschieden.
Falls Sie als Unternehmer keine ordentliche Buchführung führen, kann dies je nach Umfang der Verstöße schwerwiegende Folgen haben.
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