Auch die Privatnutzung von Taxen unterfällt dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Listenpreis i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte (BFH, Urteil vom 08.11.2018 – III R 13/16; veröffentlicht am 06.03.2019).