Sachzuwendung an Arbeitnehmer – Strom für Elektroautos

Sachzuwendung an Arbeitnehmer - Strom für Elektroautos

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr; Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften

Kernaussagen

Die im neuen § 3 Nr. 46 EStG geregelte Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs honoriert deren umweltfreundliches Engagement.

Gleichzeitig wird der Arbeitgeber gefördert, der das Aufladen unentgeltlich oder verbilligt ermöglicht. Die Regelung fügt sich in den Katalog des § 3 EStG ein, der auch aus anderen Lenkungs- und Fördermotiven heraus bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt.

Die Neuregelungen in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG dienen ebenfalls der raschen Verbreitung der Elektromobilität. Sie ermöglichen dem Arbeitgeber, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge an den Arbeitnehmer pauschal mit 25% Lohnsteuer zu besteuern.

Gesetze im BMF-Schreiben

§ 3 EStG
Steuerfreie Einnahmen
§ 6 EStG
Bewertung
§ 8 EStG
Einnahmen
§ 9 EStG
Werbungskosten
§ 40 EStG
Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
§ 15 AktG
Verbundene Unternehmen
Hinweise: Damit wird eine schöne Möglichkeit der Mitarbeiterbindung ermöglicht.

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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