Sachzuwendung an Arbeitnehmer - Strom für Elektroautos
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr; Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Kernaussagen
Die im neuen § 3 Nr. 46 EStG geregelte Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs honoriert deren umweltfreundliches Engagement.
Gleichzeitig wird der Arbeitgeber gefördert, der das Aufladen unentgeltlich oder verbilligt ermöglicht. Die Regelung fügt sich in den Katalog des § 3 EStG ein, der auch aus anderen Lenkungs- und Fördermotiven heraus bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt.
Die Neuregelungen in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG dienen ebenfalls der raschen Verbreitung der Elektromobilität. Sie ermöglichen dem Arbeitgeber, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge an den Arbeitnehmer pauschal mit 25% Lohnsteuer zu besteuern.