Die Bundesländer nahmen bei unterschiedlichen Hebesätzen 2016 bundesweit 12,4 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer ein. Die Rahmenbedingungen für die Steuer setzt der Bund. Ins Visier genommen hat die Koalition die “Share Deals”. Dabei werden nicht Grund und gegebenenfalls Gebäude verkauft, sondern Anteile (“shares”) an einer Gesellschaft, die über den Besitz verfügt. In diesem Fall kann bei bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer entfallen. Dann nämlich, wenn keiner der Gesellschafter mehr als 95 Prozent der Anteile erwirbt. Bei einem Verkauf müssten mithin mindestens fünf Prozent beim Verkäufer verbleiben oder von Dritten erworben werden. Das hessische Finanzministerium schätzt den Ausfall an Steuermitteln durch Share Deals auf eine Milliarde Euro jährlich. Die Finanzminister der Länder haben Ende November beschlossen, sich für Gesetzesänderungen einzusetzen. Danach soll die Schwelle künftig bei 90 Prozent liegen. Zudem soll der Rest der Anteile frühestens nach zehn Jahren, bisher fünf Jahre, erworben werden können. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag Regelungen finden, die eine Steuergestaltung mittels Shares Deals beenden.