Abgabesatz Künstlersozialversicherung

Abgabesatz Künstlersozialversicherung

Abgabesatz Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2% betragen. Die entsprechende Verordnung wurde Ende August bekanntgegeben.

Hintergrund

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%).

Gesetze im Urteil

§ 26 KSVG
Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

 

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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