Abgabesatz Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2% betragen. Die entsprechende Verordnung wurde Ende August bekanntgegeben.
Hintergrund
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%).
Gesetze im Urteil
- § 26 KSVG
- Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
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