4.2.2016
Die Kosten für einen Winterdienst stellen eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung dar, für die eine Steuerermäßigung von 20% (max. 4.000 EUR), gewährt wird. Dies gilt auch, wenn der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus des Steuerpflichtigen erledigt wird.