30.8.2017
Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden: Eine sog. steuerneutrale Realteilung ist auch dann möglich, wenn der ausscheidende Gesellschafter Betriebsvermögen erhält, das er weiterhin betrieblich nutzt. Dieses Betriebsvermögen muss kein Teilbetrieb sein, sondern es kann sich auch um Einzelwirtschaftsgüter handeln. […]