Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Die Folge: Auch nach Abschluss des Bachelorstudiums kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, unabhängig davon, ob das Kind nebenher arbeitet oder nicht. Hintergrund: Eltern von erwachsenen Kindern […]