Muster der Umsatzsteuererklärung 2019
Das BMF hat die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung, die Anlage UN zur USt-Erklärung sowie die Anleitung zur USt-Erklärung für 2019 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 14.12.2018 – III C 3 – S 7344/18/10002).
Änderung in den Vordrucken:
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Anpassungen an das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) (hinsichtlich der Regelung zur Bestimmung des Orts von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen)
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Ab 01.01.2019 sind steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmer im Vordruckmuster Ust 2 A insgesamt in der Zeile 107 (Kz 209) anzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist. Die bisherige separate Erklärungspflicht für im Ausland ansässige Unternehmer in den Zeilen 25 (Kz 840) und 26 (Kz 863) der Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung ist entfallen.
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Anpassung an das BFH-Urteil vom 18.08.2015 – V R 47/14 (hinsichtlich eines konkludenten Antrages auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG))
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Die weiteren Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.
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