Muster der Umsatzsteuererklärung 2019

Muster der Umsatzsteuererklärung 2019

Das BMF hat die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung, die Anlage UN zur USt-Erklärung sowie die Anleitung zur USt-Erklärung für 2019 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 14.12.2018 – III C 3 – S 7344/18/10002).

Änderung in den Vordrucken:

  • Anpassungen an das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) (hinsichtlich der Regelung zur Bestimmung des Orts von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen)

  • Ab 01.01.2019 sind steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmer im Vordruckmuster Ust 2 A insgesamt in der Zeile 107 (Kz 209) anzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist. Die bisherige separate Erklärungspflicht für im Ausland ansässige Unternehmer in den Zeilen 25 (Kz 840) und 26 (Kz 863) der Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung ist entfallen.

  • Anpassung an das BFH-Urteil vom 18.08.2015 – V R 47/14 (hinsichtlich eines konkludenten Antrages auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG))

  • Die weiteren Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.

 Hinweis: Der Volltext des Schreibens sowie die Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

   

Karsten Beister
Karsten Beister
Im Rechnungswesen bin ich schon seit meiner Ausbildung in 1993 tätig. Über die Stationen Steuerfachngestellter und Bilanzbuchhalter habe ich mich in 2000 als Experte für die Büroorganisation selbständig gemacht.

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