8.6.2016

Reverse-Charge bei Bauträgerfällen

Der Bundesfinanzhof (BFH) gewährt Bauunternehmern, die nachträglich als Umsatzsteuerschuldner für Bauleistungen in Anspruch genommen werden und statt ihres Auftraggebers Umsatzsteuer abführen sollen, Aussetzung der Vollziehung. Sie müssen daher ihre Umsatzsteuer bis auf weiteres nicht bezahlen, bis der BFH die Frage klärt, ob ihre nachträgliche Inanspruchnahme als Steuerschuldner rechtmäßig ist. Hintergrund: […]
4.2.2016

Kosten für Winterdienst und Hauswasseranschluss

Die Kosten für einen Winterdienst stellen eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung dar, für die eine Steuerermäßigung von 20% (max. 4.000 EUR), gewährt wird. Dies gilt auch, wenn der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus des Steuerpflichtigen erledigt wird.
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